Newsroom

Katharina Körber-Risak über #metoo, Machtverhältnisse und Verhaltens-kodizes

8. März 2019

Heute am 8. März 2019, dem Internationalen Frauentag, ist die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Frauen auch 108 Jahre nach seiner Entstehung immer noch Thema. Spätestens seit der #metoo Debatte, die im Oktober 2017 in Hollywood ihren Anfang nahm, hat der Diskurs um die Rechte von Frauen auch hierzulande wieder zugenommen und es zeigt sich: Wir sind noch lange nicht am Ende.

Im Rahmen unserer Videoreihe „E&P Am Sofa“ haben wir mit Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Dr. Katharina Körber-Risak über den Status quo gesprochen und nachgefragt, wo Belästigung anfängt, welche Präventivmaßnahmen Unternehmen treffen können und wo die Unterschiede zwischen den USA und Österreich liegen.

Falle Frauenförderung

Viele Unternehmen glauben, dass das schiefe Machtverhältnis zwischen Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch die Förderung von Frauen ausgeglichen werden kann. Doch genau in dieser Förderung sieht Körber-Risak ein Problem. Vielmehr sei sie ein „PR-Erfolg“, den sich Unternehmen gerne auf die Fahnen heften, der es aber nicht schafft, die gläserne Decke zu durchbrochen, denn die Förderer bleiben die Männer. Frauen schaffen es meist nicht über die zweite Führungsebene hinaus.

Katharina Körber-Risak

Die gebürtige Mönchengladbacherin ist seit 2004 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Als Assistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien unterrichtete, publizierte und promovierte sie von 2004 bis 2006. 2012 wurde sie als Rechtsanwältin eingetragen und war vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei im November 2017 zuletzt Partnerin einer renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei. Katharina Körber-Risak publiziert mit Leidenschaft und ist vielgebuchte Vortragende im Bereich allgemeines Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und Geschäftsführerverträge.

Über Ihre Netzwerke teilen:

Facebook Twitter LinkedIn XING WhatsApp